SBT

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisevermittlung und Reiseveranstaltung bei Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalten


Nachfolgend die allgemeinen Reisebedingung­en des in Ihrer Buchungsbestätigung und Ihren Reiseunterlagen benannten Veranstalters:

       1. Anmeldung, Bestätigung

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung wird dem Veranstalter/Vermittler der Abschluss des Reisevertrags von Ihnen ver­bindlich angeboten. Der Reisevertrag selbst kommt mit der Annahme­erklärung des Veranstalters/ Ver­mittlers zustande. Die Form der Annahmeerklärung ist hierbei irrelevant.

1.2 Mit der Anmeldung erklärt der Anmelder, dass er für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, deren Vertragsverpflichtung und seiner eigenen Vertragsverpflichtung einsteht. Dies gilt nicht, sollte eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung des Anmelders vorliegen, die dies ausschließt.

1.3 Der Vertragsabschluss wird erst durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters/Reisevermittlers, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen beinhaltet, wirksam. Weicht diese Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, kommt kein Reisevertrag zustande.

1.4 Sollten Sie sich für eine noch nicht ausgeschriebene Reise vormerken, wird diese Vormerkung in eine Festbuchung umgewandelt, sofern die Reise verfügbar ist und für den gewünschten Reisezeitraum buchbar ist.

2. Bezahlung

2.1 Bei Aushändigung der Bestätigung wird ein Vertrag abgeschlossen, sofern 1.3. nicht zutrifft. Hiermit verbunden ist die Fälligkeit der Anzahlung in Höhe von in der Regel 20% des Gesamtpreises (bei speziellen Reistypen, die frühzeitig besondere Aufwendungen erfordern kann im Einzelfall auch eine höhere Anzahlung fällig werden. Der Reisende wird hierüber im Voraus informiert werden). Bei besonders gekennzeichneten Angeboten, die unter dem normalen Reisepreis (siehe Website des Anbieters) liegen, beträgt die Anzahlung 40% des Gesamtpreises.

2.2 Der Restbetrag (Differenz zwischen Reisepreis und Anzahlung) wird spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig.

2.3 Gebühren für Stornierungen, Bearbeitungs- oder Umbuchungsgebühren sowie eventuell anfallende Gebühren für individuelle Reisegestaltung und Mahnkosten werden jeweils sofort fällig.

2.4 Bei Zahlung mit dem Lastschriftverfahren benötigt der Veranstalter (ggf. über Ihre Buchungsstelle) ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) mittels Lastschrift gestattet. Das Mandat wird mit Vertragsabschluss erteilt.

2.5 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können bis 35 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden.

2.6 Sollten die Reiseunterlagen bzw. der Reiseplan Ihnen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt übermittelt worden sein, wenden Sie sich bitte umgehend an den Veranstalter/Vermittler oder die Buchungsstelle. Wir bitten Sie die Reisunterlagen nach Erhalt in Ihrem Interesse sorgfältig zu überprüfen.

2.7 Bei Nicht- oder Teilzahlung fälliger Beträge, die nach Mahnung mit Fristsetzung nicht beglichen wurden, kann der Reiseveranstalter/Reisevermittler vom jeweiligen Vertrag zurücktreten.

2.8 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind nicht im Reisepreis enthalten. Sollte eine gesonderte Vereinbarung hierfür getroffen worden sein, ist vorangegangener Satz nichtig.

3. Leistungen und Preise

Die vertraglich vereinbarten Leistungen, die aus Internet, Flyern, Katalogen etc. hervorgehen, werden erst mit der Bestätigung (vgl. Ziffer 1.3) wirksam. Änderungen, die in der Zeit zwischen Veröffentlichung des Reiseangebots (Internet, Flyer, Katalog etc.) und Bestätigung stattgefunden haben, werden aus der Bestätigung ersichtlich. Falls Änderungen stattgefunden haben, gehen diese aus der Bestätigung hervor und der Reisende hat 10 Tage Zeit vom Vertrag zurückzutreten ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten. In der Regel wird der Reisende aber nach Anfrage über Änderungen informiert werden.

4. Hinweise für Ferienwohnungen (auch einzelne Zimmer) und Ferienhäuser

Zusatzleistungen und Nebenkosten sind, falls nicht gesondert anders vereinbart, nicht im Reisepreis enthalten. Alle Leistungen sind in der Regel vor Ort zu zahlen. Die Anzahl der Personen, die die Ferienwohnungen oder -häuser bewohnen darf maximal der Anzahl von Personen entsprechen, die in der Reisebestätigung vereinbart wurde. An- und Abreisetermine sowie Vereinbarungen über Kautionen sind bindend. Alle Zimmer, Wohnungen und Häuser sind in einem ordnungsgemäß gereinigten Zustand zurückzugeben.

5. Kinderermäßigung

Kinder unter 12 Jahren können (abhängig von der Art der Reise) eine Kinderermäßigung erhalten. Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Flüge werden hierbei gesondert behandelt. Preise oder genaue Ermäßigungen müssen gesondert mit der Fluggesellschaft verhandelt werden. Bei fehlerhafter Altersangabe ist der Veranstalter/Vermittler berechtigt die Differenz zum tatsächlichen Reisepreis sowie eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro nachzuerheben.

6. Leistungs- und Preisänderungen

6.1 Wesentliche Änderungen der Reiseleistungen sind dem Reiseveranstalter nur gestattet, sofern sie sich mit Treu und Glauben vereinbaren lassen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben bestehen, insbesondere sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter/Vermittler ist verpflichtet unverzüglich nach Kenntnis der Leistungsänderung den Kunden über diese zu informieren. Dem Kunden kann eine unentgeltliche Umbuchung oder ein unentgeltlicher Rücktritt angeboten werden.

6.2 Bei allen witterungsabhängigen Reisen oder Ausflügen entscheidet allein der vor Ort verantwortliche Expeditionsleiter oder die ihm vorgesetzte Person (beispielsweise der Kapitän, Bergführer oder Tauchführer) über notwendige Änderungen.

6.3 Bei allen Wassersportaktivitäten (beispielweise Tauchen, Schnorcheln oder Schwimmen) besteht das Risiko einer Verletzung mit Folgen (beispielsweise bleibende Schäden, Behinderung oder Tod) oder gar den Tod durch verschiedene Umstände. Der Wassersporttreibende wird vorher über mögliche Risiken und mögliche (nicht verpflichtende) Verhaltensweisen um diesen zu begegnen informiert. Nichts desto trotz ist der Reisende selbst für seine Handlungen verantwortlich. Für alle Folgen, die sich aus Handlungen ergeben, die nicht den Sicherheitsvorschriften des Vermittlers (Sea More Expeditions UG (haftungsbeschränkt))      oder der jeweiligen Veranstalter vor Ort ergeben, haftet der Reisende.

6.4 Der Reiseveranstalter/Reisevermittler behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis (im Falle einer Erhöhung des Preises durch den Kooperationspartner (zum Beispiel Transportkosten etc.) vor Ort) anzupassen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter/Vermittler den Reisenden unverzüglich zu informieren. Bei Preiserhöhungen über 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder an einer gleichwertigen Reise teilzunehmen, sofern sich dies mit dem Angebot des Reiseveranstalters vereinbaren lässt.

7. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Rücktrittsgebühren

7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Entscheidend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2 Sofern keine Sonderregelungen in Kraft treten verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, sobald Sie von der Reise zurücktreten oder diese nicht antreten. Der Veranstalter kann stattdessen eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen.

7.3 Rücktrittsgebühren sind insbesondere auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer zu den aus den Reisedokumenten bekannten Zeiten am Abreiseort oder Flughafen befindet oder wenn die Reise wegen fehlenden Dokumenten (Visa, Reisepass etc.) nicht angetreten werden kann.

7.4 Der Pauschalanspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierung:

       7.4.1 Standard-Gebühren:

bis zum 51. Tag vor Reiseantritt 25%

ab dem 50. Tag vor Reiseantritt   40%

ab dem 40. Tag vor Reiseantritt   50%

ab dem 35. Tag vor Reiseantritt   60%

ab dem 30. Tag vor Reiseantritt   80%

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%

des Reisepreises

A Ferienwohnungen/-häuser/Appartements

bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25%

ab dem 45. Tag vor Reiseantritt   50%

ab dem 35. Tag vor Reiseantritt   80%

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise   90%

des Reisepreises

B Schiffsreisen (liverboards)

Sofern nicht gesondert anders vereinbart, gilt: Mit der Anmeldung zu einer Reise mit einem Schiff oder liverboard sind unabhängig Zeitpunkt des Rücktritts mindestens 80% zu zahlen.

7.5 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor anstelle der oben genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, sofern dieser nachweist, dass im höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbaren Pauschalen entstanden sind.

7.6 Ihr Recht einen Ersatzteilnehmer zu stellen bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

C Gruppenreisen mit Mindestteilnehmerzahl

        7.8 Sofern nicht gesondert anders vereinbart, gilt: Mit der Anmeldung zu einer Gruppenreise mit Mindestteilnehmerzahl sind unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts 100% zu zahlen. Dies gilt   insbesondere für die Krokodil-, Weiße Haie- und Orca-Expedition.

8. Umbuchung, Ersatzperson

8.1 Der Reiseveranstalter nimmt, sofern durchführbar, eine Umbuchung vor innerhalb von 31 Tagen vor Reisebeginn vor. Hierfür wird eine gesonderte Gebühr in Höhe von 50,- Euro erhoben. Sollten dem Reiseveranstalter aufgrund der Art der Umbuchung weitere Kosten entstehen, werden diese auf die Umbuchungsgebühr aufgeschlagen und fallen zur Last des Reisenden. Als Umbuchung gelten zum Beispiel Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Sollte die Umbuchung den ursprünglichen Reisepreis ändern, so ändert sich auch der neue Reisepreis.

8.2 Der Reisende kann verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine vorherige Mitteilung an den Veranstalter ist hierfür obligatorisch. Der Veranstalter kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt. Der Reiseveranstalter ist berechtigt für den Fall, dass ein Dritter an die Stelle der angemeldeten Person tritt, Bearbeitungskosten in Höhe von 50,- Euro zu verlangen. Sofern dieser Preis im Rahmen der Aufwendungen für die Umbuchung überschritten wird, fallen zusätzliche Kosten zu Lasten des Reisenden. Für den Reisepreis und die entstehenden Kosten des Dritten haftet der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

9. Reiseversicherung

Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich für jede Reise ein umfassendes Reiseversicherungs-Paket abzuschließen. Vor allem wird eine Reiserücktrittsversicherung, eine (Auslands-)krankenversicherung, welche die durchgeführten Aktivitäten absichert, und eine Versicherung, die bei Krankheit oder Unfall die Rückführung in das jeweilige Heimatland abdeckt, empfohlen.

10. Rücktritt oder Kündigung durch den Reiseveranstalter

10.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne die Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung durch den Reisenden nachhaltig gestört wird. Gleiches gilt, sollte der Reisende durch sein Verhalten sich und/oder andere in Gefahr bringen. In diesem Fall ist eine Abmahnung durch den Reiseveranstalter nicht nötig, da es sich hierbei um ein untragbares Sicherheitsrisiko handelt. Gleiches gilt, wenn sich der Reisende derart vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In allen Fällen behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten sind vom Reisenden (Störer) zu tragen. Sollte eine Erstattung von (Teil)kosten durch den Leistungsträger aufgrund der Nicht-Teilnahme des Reisenden (Störers) stattfinden, sind diese vom Reiseveranstalter an den Reisenden zu erstatten.

10.2 Der Veranstalter kann bei Nicht­erreichen einer Mindestteilnehmerzahl (diese geht aus den jeweiligen Leistungs­beschreibungen und in der Regel aus der Buchungsbestätigung hervor) bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden, sofern dieser über den bisherigen Weg wie zum Beispiel Telefon oder E-Mail erreichbar ist). Selbstverständlich werden alle Reisenden zu einem früheren Zeitpunkt informiert, sofern zu diesem klar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt und der gezahlte Reisepreis wird umgehend zurückerstattet.

10.3 Im Falle des Rücktritts des Reiseveranstalters nach Ziffer 10.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Sofern hiervon kein Gebrauch gemacht wird, erhält der Reisende den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

11. Außergewöhnliche Umstände, Höhere Gewalt

11.1 Sollte die Kündigung eines Reisevertrags in Fällen höherer Gewalt stattfinden, verweisen wir auf §651j BGB. Dieser hat folgenden Vorlaut:

"(1)Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. dem Reisenden zur Last."

11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" sowie unter der Telefonnummer (030)5000-2000. Sollten unter diesen Kontaktdaten kein Kontakt zum Auswärtigen Amt hergestellt werden können, informieren Sie sich bitte über eventuelle Änderungen selbstständig oder beim Veranstalter.

12. Abhilfe, Minderung, Kündigung

12.1 Wird eine Reiseleistung nicht vertragsmäßig oder nicht erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

12.2 Eine Minderung des Reisepreises kann vom Reisenden verlangt werden, falls die Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht worden sind und es der Reisende nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

12.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerecht fertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

13. Haftung

13.1 Vertragliche Schadensersatzansprüche

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.2 Deliktische Schadensersatzansprüche

Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

13.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen, Tauchgänge etc.), wenn diese Leistungen ausdrücklich benannt oder/und kenntlich gemacht sind. Sollte es nicht gesondert erklärt werden, handelt es sich bei allen Wassersportaktivitäten sowie den Transport zu diesen immer um eine Fremdleistung. Sollten zu diesen Aktivitäten offensichtlich Unterbringungen gehören, muss der Veranstalter dies ebenfalls nicht ausdrücklich kenntlich machen. Zugang zu den Bedingungen der jeweiligen Partner werden auf Wunsch zugänglich gemacht.

13.4 Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. Solche sind in der Regel nicht durch die übliche Auslandskrankenversicherung abgedeckt, sondern sollten für die entsprechende Sportart (zum Beispiel Tauchen) gesondert abgeschlossen werden.

13.5 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.

13.6 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung oder dem Ansprechpartner vor Ort mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (zum Beispiel Transfer-Unternehmen, Schiffs­leitung, Basenleitung etc.) oder an den Veranstalter selbst. Die Kontaktinformationen finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.

Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Soweit deswegen Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651 d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden, gelten die Fristen gemäß Ziffer 14.1. Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/Appartements unverzüglich bei dem in den Reiseunterlagen bzw. im Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Wenn das keinen Erfolg hat, müssen Sie sich bitte mit der nächstgelegenen Station der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters in Verbindung setzen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Reiseleiter sind nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

14. Fristen, Adressaten, Verjährung und Abtretung

14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§651c bis 651f BGB) sind spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

14.2.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters fahrlässigen Pflichtverletzungen des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

14.2.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.

14.2.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 14.2.1 und 14.2.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

14.2.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

14.2.5 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

15.1 Der Veranstalter wird Staatsangehörige des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen.

15.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

15.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktritts kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften er wachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

15.4 Entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1), ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.

15.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

15.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Ent sprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich an Ihre Buchungsstelle.

16. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.

17. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.